Änderung Corona-Schutzverordnung ab 5.11.2020

Änderung Corona Schutzverordnung musikalischer Unterricht Volksmusikerbund NRW

Absprachen mit Ordnungsämtern nötig

Ab heute, 5. November 2020, ist laut der überarbeiteten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW der Unterricht an Musikschulen wieder erlaubt. Das regelt §7 (1) 3. „musikalischer Unterricht“.

Diese neu aufgenommene Formulierung „musikalischer Unterricht“ ist aber nicht näher definiert. Es gibt Aussagen, welche diese Regelung nur für Musikschulen sehen. Aufgrund dieser Unsicherheit und der Tatsache, dass regionale Ordnungsbehörden je nach Anzahl an Corona-Infizierten, eigene Entscheidungen für die jeweilige Region treffen, müssen Musikvereine zur eigenen Sicherheit die Wiederaufnahme der Nachwuchsausbildung mit der zuständigen Ordnungsbehörde abstimmen.
Unabgestimmter Unterricht kann unter Umständen eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen.

Zur Zeit kann der VMB NRW deshalb keine verbindliche Aussage für ganz NRW.

Die Probenarbeit ist weiterhin nur im Profibereich erlaubt.

Bitte beachtet die Vorgaben des zuständigen Ordnungsamtes und beachtet die Einhaltung der gültigen Hygieneschutzkonzepte für euren jeweiligen Verein.