Corona-Lockdown ab 16.12.2020

CoronaSchVo ab 16.12.2020 Volksmusikerbund NRW

Jetzt auch Musikunterricht in Präsenz untersagt

Wie zu erwarten ist ab dem 16. Dezember mit der neuen Corona-Schutzverordnung auch der musikalische Unterricht in Präsenz untersagt. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 10. Januars außer Kraft.

Hier die wichtigsten Paragraphen für den Laienmusikbereich:

§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote

  • (1) Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von
    • Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,
    • Volkshochschulen sowie
    • sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Anbietern, Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt.

Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger sowie Freizeitangebote wie Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche. Zulässig bleiben nur berufs- und schulabschlussbezogene Prüfungen, die nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können, unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a.

 

§ 8 Kultur

  • Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind unzulässig. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb sowie zur Berufsausübung zählende Konzerte und Aufführungen ohne Publikum zur Aufzeichnung oder Übertragung in Fernsehen, Radio und Internet sind weiterhin zulässig.
  • Abweichend von Absatz 1 ist der Betrieb von Autokinos, Autotheatern und ähnlichen Einrichtungen zulässig, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 Meter beträgt.
  •  Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind untersagt.

Das Präsidium des Volksmusikerbundes NRW wünscht Euch eine besinnliche und freudige Weihnachtszeit und einen guten Start in das Jahr 2021. Wir alle hoffen, dass wir bald wieder halbwegs „normale“ Zeiten haben werden.