Coronaschutzverordnung ab 15. Mai

Coronaschutzverordnung 15-05-2021 Volksmusikerbund NRW

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist veröffentlicht. Sie gilt vom 15. Mai bis einschließlich 04. Juni 2021.

Hier die grob zusammengefasste Aussage für den Kulturbereich. Die Details findet Ihr unten auf dieser Seite als Download-Dateien.

  • Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse):
    Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos sind untersagt. Auch der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.
  • Inzidenz unter 100
    Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
  • Inzidenz unter 50
    Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan).

In allen Fragen, speziell zur Proben- und Auftrittssituation empfehlen wir dringendst, eine Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden zu treffen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung mit den farblich markierten Änderungen sowie eine Zusammenfassung zu den Punkten Unterrichts-, Proben- und Konzerttätigkeit stehen hier zum Download bereit: