Corona-Info zum Probenbetrieb

Aufgrund häufiger Nachfrage hier noch einmal folgende Info: Für den nicht-berufsmäßigen Probenbetrieb ist, auch bei einer Landesinzidenz unter 35, zurzeit noch ein Negativtest (für innen und außen) erforderlich. Diese Coronaschutzverordnung gilt noch bis einschließlich 24.06.21. Wir hoffen nun auf weitere Lockerungen zum Probenbetrieb ab dem 25.06.21.