Kultur gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen

Finale Infos zu Projekt & Förderung

Die Mittel für die Auftritte vor und in Wohneinrichtungen sind nun Final genehmigt. Das Projekt lautet: Kultur gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen.

Je Konzert/Platzkonzert vor oder in einer Wohneinrichtung erhält der Musikverein eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro. Für den entsprechenden Nachweis gibt es ein Formblatt, das ihr hier herunterladen könnt. Die Abwicklung erfolgt über den VMB NRW.

Die Anzahl der Auftritte pro Verein sind nicht begrenzt und können im Zeitraum 29. September bis zum 31. Dezember 2021 abgerechnet werden.

Hierbei können einzelne Register, Nachwuchsgruppen – oder Orchester genauso muszieren, wie kleine Ensembles oder der ganze Verein.

Die Abrechnungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis die Mittel erschöpft sind.

Wichtig!!! Diese Konzerte sind GEMA-pflichtig. Deshalb teilt uns bitte folgendes mit:

– Titel

-Beteiligte (Komponist / Bearbeiter)

– wenn möglich die ISWC Nummer

Bitte hängt diese Infos formlos der E-Mail mit dem Formblatt mit. Diese ist an folgende Adresse zu richten: oddset@vmb-nrw.de

 

Wir, der VMB NRW wickeln die GEMA-Formalitäten ab. Das heißt: Wir übernehmen die Meldung der Konzerte und Musikstücke und die Bezahlung der GEMA-Gebühren für das Projekt „Kultur gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen“.

Sinnvoll/Hilfreich ist im Betreff Ihre „9-stellige Verbands-/Vereinsnummer“ mit anzugeben.

Ansprechpartner sind unsere Landesschatzmeister unter der vorgenannten E-Mail-Adresse.

Zum Jahresende soll die Musik endlich noch einmal kräftig erklingen können. Viele von euch musizieren insbesondere in der Weihnachtszeit in oder vor Wohneinrichtungen, nutzt in diesem Jahr die Möglichkeit, reicht eure unterschriebenen Formblätter etc. ein und erhaltet so eine kleine finanzielle Anerkennung seitens des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.