Neue Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021

Coronaschutzverordnung 29.10.2021 VMB NRW Volksmusikerbund NRW

2G-Regel für Probenarbeit empfehlenswert

Seit dem 24. November 2021 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Was bedeutet das für die Probenarbeit und Konzerte im Musikbereich?

Regelungen für die Probenarbeit des Amateurmusikbereiches sind konkret nicht erwähnt, müssen also von anderen Regelungen abgeleitet werden. Hier gilt nach unserer Interpretation die 2G-Regelung, siehe § 4 (2) Nr. 8.

  • Außerdem gilt für Veranstaltungen oder Konzerte ebenfalls die 2G-Regelung, siehe § 4 (2) Nr. 1.
  • Für Gremiensitzungen von Vereinen gilt die 3G-Regelung, siehe § 4 (1) Nr. 6.
  • Für Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen ist ein Hygienekonzept notwendig. Siehe § 2 (3).
Hinweise und Empfehlungen

Wir empfehlen die zusätzliche Klärung mit der zuständigen Ordnungsbehörde insbesondere hinsichtlich der Dokumentationspflicht für die 3G-Nachweise.

Ab dem 26. November 2021 soll die CoVPassCheck-App zur Überprüfung der Impfzertifikate genutzt werden, siehe §4 (6).

Die 2G-Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, siehe §4 (2).

Beim BMCO wird für die Probenarbeit eine 2G plus Regelung empfohlen. Gerne könnt ihr euch über die Testmöglichkeiten und die kostenlosen Schnelltests beim BMCO informieren.