Corona-Schutzverordnung ab 16.01.2022

Corona-Schutzverordnung ab16.01.2022 VMB NRW Volksmusikerbund NRW Testpflicht

2G+ in NRW
folgende Personen sind von der Testpflicht ausgenommen

Ab Sonntag, 16. Januar 2022, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.

Für den Musikbereich ergeben sich daraus zunächst keine Änderungen.
Allerdings gibt es ein paar wichtige Regeln für die Testpflicht und die Umsetzung der 2G+ Regeln in NRW.

Alle Infos zu den aktuellen Corona-Regeln findet ihr auch immer auf der VMB-Seite rund um Corona.