Förderung Musik
Der Volksmusikerbund NRW e.V. fördert den musikalisch-fachlichen Bereich mit pauschalen Fördermitteln aus zweckorientierten Glückspielerträgen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Möglichkeiten und Bedingungen der Förderung sind in den Förderrichtlinien festgelegt.
RESTART Fördermittel Musik
Anträge
Förderanträge sind online über Verein24 zu stellen. Die Abgabefrist ist der 15. Dezember des Vorjahres.
Verwendungsnachweis
Unbedingt die 8 Wochenfrist beachten.
Der Landesmusikrat NRW fördert Einzelanträge aufgrund allgemeiner Förderungsgrundsätze nach dem Kriterienkatalog für die Projektförderung:
- Musikalische Modellversuche, herausragende Einzelmaßnahmen, Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal (Einzel- oder Anschubförderung)
– Kreis- und kommunale Ebene
– Landesebene - Aufführungen zeitgenössischer Musik mit dem Schwerpunkt nordrhein-westfälischer Komponisten
Diese Einzelförderanträge sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres beim Landesmusikrat NRW einzureichen.
Downloads

