Corona-Schutzverordnung ab 01.09.2020

Am 1. September tritt eine neue Corona-Schutzverodnung in Kraft. Wir haben es wahrscheinlich schon alle vermutet: das Land NRW hat die Abstands- und Hygiene-Regeln zunächst beibehalten.

Für Musikvereine bedeutet das, dass die Proben zunächst wie in den letzten Wochen ablaufen können.

Auftritte und Konzerte sind generell unter Hygieneauflagen möglich. Hier durch lassen sich wieder Probenziele schaffen.

Wir haben unsere VMB-Leitfäden für Hygienekonzepte und Auftrittsvorgaben überarbeitet.

Hier findet ihr alle wichtigen Infos zum herunterladen.