Coronaschutzverordnung ab 29. Oktober 2021

Es ändert sich nichts!
Mit der neuen Coronaschutzverordnung ab dem 29. Oktober hat sich für den Musikbereich nichts geändert.
Alles bleibt vorerst wie bisher.
Bitte beachtet trotzdem die Regelungen zur Maskenpflicht und zu den Zugangsregelungen und Testpflicht für Veranstaltungen wie Proben, Konzerte und Co.