Checkliste

Rundfunkbeitrag für Vereine

Beitragsfrei:

  • Betriebsstätten, in denen ausschließlich Ehrenamtliche tätig sind (egal ob Aufwendungsersatz gezahlt wird)
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Vereinszwecke genutzt werden

Drittelbeitrag:

  • Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
  • Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, Suchtkrankenhilfe, Behindertenhilfe
  • Schulen (allgemeinbildend, berufsbildend, Ersatz- und Ergänzungsschulen)
  • Hochschulen nach Hochschulrahmengesetz
  • Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz

Kontakt im Bereich Rundfunkbeitrag

Ansprechpartner*innen
Josi Brunner
+49 2507 986 857
Bernd Nawrat
+49 2507 986 857
nach oben scrollen